Überprüfung elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3
Typischer Bestellablauf inklusiver Prüfung
• Sie bestellen Ihre elektrischen Betriebsmittel bei Ihrem bisherigen Lieferanten, dieser liefert an Ihre Hausanschrift, Sie informieren uns über die Geräte und wir führen die erforderliche Prüfung vor Ort durch.
• Sie bestellen Betriebsmittel über Ihren Lieferanten, dieser versendet die Ware an uns. Wir prüfen, inventarisieren und dokumentieren bei uns im Hause alle Geräte, Kabel etc. und versenden diese nach erfolgreicher Prüfung an Sie, oder bringen die Geräte zu Ihnen und installieren diese im Bedarfsfall.
• Sie bestellen neue Büro-Hardware wie PCs, Laptops oder Drucker, Verbrauchsmittel wie Kabel und Verlängerungen, Telefone und Anlagen, Fernseher, Tablets, Smartphones uvm. direkt über uns und unsere langjährigen Lieferanten. Danach besteht wiederum die Möglichkeit der Lieferung an Sie direkt oder an uns, wir kümmern uns in jedem Fall um eine korrekte Prüfung, die Inventarisierung und Dokumentation aller Betriebsmittel.
Bitte beachten Sie:
Sei es ein Gerät aus der Erstausstattung oder ein Neugerät, das Sie über uns bestellt haben, eines haben sie alle gemeinsam: Sie müssen regelmäßig auf eine sichere, gefahrlose Nutzungsmöglichkeit geprüft werden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §5) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, §3) regeln, dass der Arbeitgeber bzw. Unternehmer dafür verantwortlich ist, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Wichtig zu wissen:
Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, was notwendig ist, um den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel zu erhalten. Der Unternehmer muss die regelmäßigen Prüfungen nach §10 der BetrSichV selber organisieren. Wir inventarisieren Ihre Geräte und dokumentieren die Ergebnisse.
Für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht für Unternehmen bereits ab einem Mitarbeiter.
Ortsfeste Betriebsmittel sind spätestens alle vier Jahre, ortsveränderliche Betriebsmittel nach einem Jahr erneut zu prüfen.
Wird diese Pflicht zur Prüfung nicht eingehalten, begeht ein Unternehmen unter Umständen eine Straftat, in jedem Fall droht aber der Verlust des Versicherungsschutzes für das Unternehmen.
Was zählt als elektrisches Betriebsmittel?
Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) definiert den Begriff unter §2 wie folgt:
Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie […] oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen […] dienen.
Hierzu zählen zahlreiche Betriebsmittel und Anlagen, vom Verlängerungskabel über Wasserkocher, Fernsehgeräte und Serverschränke, aber auch Sicherungen und viele weitere Geräte.